Unerlaubte Videoüberwachung melden – So informieren Sie das Ordnungsamt richtig

Videoüberwachung ist ein wirksames Mittel, um Eigentum zu schützen und Sicherheit zu gewährleisten. Doch in Deutschland unterliegt der Einsatz von Überwachungskameras strengen Datenschutzgesetzen. Unerlaubte oder unangemessene Videoüberwachung kann Ihre Privatsphäre verletzen und ist daher nicht erlaubt. Wenn Sie auf eine solche Überwachung stoßen, können Sie diese beim Ordnungsamt oder anderen zuständigen Behörden melden. In diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie vorgehen und welche Schritte notwendig sind.


Wann ist Videoüberwachung unerlaubt?

Videoüberwachung ist in Deutschland durch die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) geregelt. Eine Überwachung ist nur zulässig, wenn:

  • Sie einem legitimen Zweck dient (z. B. Schutz von Eigentum).
  • Die Überwachung notwendig und verhältnismäßig ist.
  • Es keine unverhältnismäßige Beeinträchtigung der Privatsphäre gibt.

Unerlaubt ist die Überwachung insbesondere in folgenden Fällen:

  • Überwachung von öffentlichen Bereichen:
    Private Kameras dürfen keine öffentlichen Straßen, Gehwege oder Plätze filmen.
  • Überwachung von Nachbargrundstücken:
    Eine Kamera darf nur das eigene Grundstück filmen und nicht auf benachbarte Häuser oder Gärten gerichtet sein.
  • Überwachung ohne Hinweis:
    Der Einsatz von Kameras muss mit klaren Hinweisschildern kenntlich gemacht werden.
  • Verdeckte Überwachung:
    Eine heimliche Videoüberwachung ist grundsätzlich unzulässig, außer in sehr seltenen Ausnahmefällen (z. B. bei schwerwiegenden Verdachtsmomenten).

Wie erkennen Sie eine unerlaubte Videoüberwachung?

Sie könnten auf unerlaubte Überwachung stoßen, wenn:

  • Kameras offensichtlich auf öffentliche Bereiche oder Nachbargrundstücke gerichtet sind.
  • Keine Hinweise auf die Überwachung angebracht sind.
  • Sie sich unbeobachtet fühlen und dennoch Beweise für Videoaufnahmen finden (z. B. durch Dritte erfahren).

Wie melden Sie unerlaubte Videoüberwachung?

  1. Beweise sammeln:
    Machen Sie Fotos oder Videos von der verdächtigen Kamera und notieren Sie sich relevante Details:

    • Standort der Kamera.
    • Genaue Beschreibung des überwachten Bereichs.
    • Hinweise auf den Betreiber (falls erkennbar).
  2. Ordnungsamt oder Datenschutzbehörde kontaktieren:
    Je nach Situation können Sie sich an unterschiedliche Behörden wenden:

    • Ordnungsamt: Zuständig für lokale Verstöße und öffentliche Bereiche.
    • Landesdatenschutzbehörde: Zuständig für datenschutzrechtliche Belange. Jede Bundesland hat eine eigene Datenschutzbehörde.
  3. Schriftliche Meldung einreichen:
    Beschreiben Sie in Ihrer Meldung:

    • Den Standort der Kamera.
    • Den überwachten Bereich.
    • Warum Sie glauben, dass die Überwachung unrechtmäßig ist. Fügen Sie Ihre Beweise bei.
  4. Optional: Betroffenen Betreiber ansprechen:
    Wenn Sie sich sicher fühlen, können Sie den Betreiber der Kamera direkt ansprechen und um Klärung bitten. Oft sind sich Privatpersonen über die genauen Regeln der Videoüberwachung nicht bewusst und korrigieren ihr Verhalten freiwillig.


Was passiert nach Ihrer Meldung?

Nach Ihrer Meldung prüft die zuständige Behörde, ob die Überwachung tatsächlich gegen geltendes Recht verstößt. Mögliche Maßnahmen sind:

  • Aufforderung zur Entfernung: Der Betreiber der Kamera wird aufgefordert, die Überwachung einzustellen oder die Kamera korrekt auszurichten.
  • Bußgelder: Bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen können empfindliche Bußgelder verhängt werden.
  • Gerichtliche Schritte: In besonders schweren Fällen kann die Angelegenheit vor Gericht landen.

Rechtliche Konsequenzen für unerlaubte Überwachung

Bei einem Verstoß gegen Datenschutzgesetze drohen:

  • Bußgelder: Diese können gemäß DSGVO bis zu 20 Millionen Euro oder 4 % des weltweiten Jahresumsatzes des Unternehmens betragen (bei Unternehmen).
  • Schadensersatzansprüche: Betroffene Personen können Schadensersatz für erlittene Verletzungen ihrer Privatsphäre fordern.
  • Entfernung der Kamera: Die Entfernung oder Anpassung der Kamera kann gerichtlich angeordnet werden.

Tipps für den Umgang mit Videoüberwachung

  1. Klären Sie Unklarheiten:
    Falls unklar ist, ob eine Überwachung legal ist, können Sie eine Fachperson oder Rechtsberatung hinzuziehen.

  2. Informieren Sie sich:
    Machen Sie sich mit den Datenschutzgesetzen vertraut, um Ihre Rechte zu kennen.

  3. Vermeiden Sie Eskalation:
    Versuchen Sie, Konflikte friedlich zu lösen, bevor Sie eine offizielle Beschwerde einreichen.


Fazit

Unerlaubte Videoüberwachung ist ein ernstzunehmendes Problem, das Ihre Privatsphäre verletzen kann. Wenn Sie eine solche Überwachung entdecken, ist das Ordnungsamt oder die Datenschutzbehörde die richtige Anlaufstelle. Mit einer gut dokumentierten Meldung und klarem Vorgehen können Sie dazu beitragen, Ihre Rechte zu wahren und Datenschutzverstöße zu verhindern.

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